AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)
OTS Sandstrahlsysteme Ges.m.b.H. FN 632781k
ATB 81035238, 8442 Langenburg, Tuller Str. 21 („OTS“)

Vorbemerkungen und Geltung
OTS erbringt Leistungen beinhaltend den Bau und Verkauf von Waren im Bereich Sandstrahltechnik samt Einschulung. Jedwede Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grund dieser AGB. Sie sind integrierender Bestandteil jeder an uns gerichteten Bestellung bzw. jedes Auftrags und jedes Vertrages, dies sowohl laufender als auch in künftiger Geschäftsverbindung. Diese AGB gelten zwischen uns und unserem Vertragspartner, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Hinweise des Vertragspartners auf (von unseren) abweichende Geschäftsbedingungen in der Bestellung oder in sonstigen der Bestellung vorausgehenden Schriftstücken gelten als nicht beigesetzt. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn von unseren Bedingungen abzuweichen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragsverhandlungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichende Vertragsbedingungen.

1. Allgemeines
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Mündliche Absprachen und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie sind für uns nicht verpflichtend, auch wenn ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird. Bestellt ein Käufer Ware zur direkten Berechnung an seinen Kunden, so haftet er mit diesem gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Fassungsvermögen und dergleichen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Angebote, Software-Programme und sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Ein etwaig produziertes Angebot sowie jedwede andere an den Auftraggeber übergebene Unterlage stellt ein Werk im Sinne des § 1 UrhG dar und ist urheberrechtlich geschützt. Alle Verwertungsrechte liegen beim Urheber. Jegliche Art der Verwendung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Urhebers zulässig.

4. Bestellungen
Die uns übergebenen Bestellungen sind für den Auftraggeber verbindlich und werden durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Absendung der Faktura und nur in dem darin angegeben Umfang für uns rechtsgültig. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transport­sperren und dergleichen entbinden uns vom Vertrag. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Zulieferanten eintreten. Konstruktions- und Formänderungen der bestellten Ware berechtigen den Kunden, soweit der Kaufgegenstand nicht grundlegend geändert ist, nicht zum Vertragsrücktritt. Im Sinne der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns Konstruktionsänderungen jeweils vor; die Beschreibung unserer Produkte in Prospekten, Produktinformationsblättern und dergleichen haben grundsätzlich demonstrativen Charakter und gelten nicht als Zusicherung definitiver Eigenschaften.

5. Preise
Die Preise verstehen sich netto Kassa, ohne jeden Abzug und gelten, wenn nichts anderes vereinbart, „ab Werk“ Langenburg, exkl. Verpackung und Verladung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro und sind unverbindliche Richtpreise. Die Berechnung erfolgt stets zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen. Tritt bei Lieferung von Importwaren zwischen Vertragsabschluss und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises eine Erhöhung der betreffenden Devisenkurse ein, erhöht sich der noch offene Kaufpreis im Verhältnis zur Kursänderung. Eine Ermäßigung der betreffenden Devisenkurse bleibt auf den Kaufpreis ohne Einfluss. Alle Preise sind fix ab Werk Langenburg (insbesondere auch Zoll- und Frachtkosten) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, falls sich diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, so gehen diese Änderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers. Auch wenn ausdrücklich versandspesenfreie Lieferung vereinbart wurde, verpflichtet uns dies nur zur Übernahme der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig gewesenen tarifmäßigen Frachtkosten.

6. Kundenseitige Leistungen
Den Kunden trifft die Verpflichtung für folgende Leistungen zu sorgen, die Voraussetzung für unsere Tätigkeit sind: Öl- und wasserfreie Druckluft-Zuführung bis Verbraucher, unentgeltliche Bereitstellung von Strom und Wasser, Hebezeuge entsprechend dem Gewicht der schwersten Komponenten, Platz für Zufahrt und Aufstellung von LKW und Kran, befestigter befahrbarer Untergrund, Fundamente laut Konstruktionsvorgaben. Aufstellplatz gut zugänglich, beleuchtet und frei von Hindernissen/Fremdmaterial, E-Installation, problemlose Einbringung des Materials muss gewährleistet sein. Alle aus Verletzung der Kundenverpflichtung entstehenden Mehrkosten sind von diesem zu tragen.

7. Spesen
Für vom Auftraggeber beauftragte Reisetätigkeiten zu Lokationen des Auftraggebers werden grundsätzlich Fahrtspesen in der Höhe von € 0,69 je angefangenem Kilometer verrechnet. Des Weiteren werden je angefangen halben Stunde Fahrzeug- und Monteurkosten in Höhe von € 51,50 in Rechnung gestellt. Allfällig anfallende Übernachtungskosten und Diäten bei mehrtägigen vom Vertragspartner beauftragten Dienstfahrten werden separat in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu erfolgen. Bei großen Anlagen ist der Kaufpreis zu 1/3 bei Bestellung, zu 1/3 bei Lieferbereitschaftsmeldung und zu 1/3 spätestens 10 Tage nach Lieferung zu bezahlen. Bei Lieferungen ins Ausland ist der Kaufpreis zu 1/3 bei Bestellung und der Rest durch Eröffnung eines unwiderruflichen Akkreditives zu bezahlen. Skonto ist gesondert schriftlich zu vereinbaren. Wir sind jederzeit berechtigt, Vorauszahlung in voller Höhe zu fordern. Ab einem Nettoauftragswert von € 2.000,– fallen jedenfalls 40 % Anzahlung an.

9. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Monat zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Wir sind berechtigt, die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben. Zahlungskonditionen lt. Angebot, Zahlungen sind nur direkt an uns zu richten. Ohne unsere Zustimmung anderweitig geleistete Zahlungen sind für den Kunden nicht schuldbefreiend. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermines Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des ausstehenden Fakturenbetrages ein. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden gegen uns ist ausgeschlossen. Eingehende Zahlungen werden – ungeachtet etwa anderslautender Widmung des Kunden – stets zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital, bei vereinbarter Teilzahlung auf die am längsten offene Forderung verrechnet.

10. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes und/oder Rechtsanwaltes zu ersetzen. Der Kunde hat darüber hinaus – bei Mahnung durch uns – jedenfalls einen Betrag von € 40,– zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechende höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

11. Verpackung und Lieferung
Unsere Verkaufspreise für den Verkauf von Ware beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Lieferung, Montage und Aufstellung. Diese Leistungen werden auf Wunsch des Kunden gegen Beauftragung und gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden. Gelieferte Ware kann nur in begründeten Ausnahmefällen und nur original verpackt zurückgenommen werden. Bei fehlender Verpackung werden nur 90% des Rechnungswertes vergütet. Beschädigte Sendungen welche durch Spedition, Paketdienst oder Post zugestellt werden, sind sofort bei Erhalt beim Zusteller zu beanstanden und es ist beim Zusteller Schadenersatz zu fordern.

12. Transport
Bei Versendung durch uns geht die Gefahr in jedem Fall – auch bei Frankolieferung – mit Übergabe an den 1. Frachtführer bzw. – falls sie vorher einem Spediteur übergeben wird – an diesen auf den Käufer über. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit Absendung unserer Bereitstellungsanzeige an den Kunden über. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand durch uns und nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt unversichert auf Rechnung des Empfängers, auch bei Frankolieferungen. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entwed­er die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine angemessene Lagergebühr, jedenfalls aber € 150,– pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 25 % des Rechnungsbetrags als vereinbart.

13. Rücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie Konkurs, Konkursabweisung oder Zahlungsverzug unsererseits den Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Nettorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, ausstehende Lieferungen/Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde bereits im Besitz der Ware, so hat er sie unverzüglich franko zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware bei ihm – gleichfalls auf seine Gefahr und Kosten – abzuholen und der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, einer Besitzentziehung oder Besitzstörung. Der Kunde hat weiters für die Zeit vom Gefahrenübergang auf ihn bis zum Wiedereintritt der Ware bei uns ein Benützungsentgelt in Höhe der ortsüblichen Mietgebühr, sowie Ersatz für die in dieser Zeit eingetretene Beschädigung und sonstige Wertminderung der Waren für die uns etwa entstandenen Abmontage- und Transportkosten, sowie für sonstiges und durch die Aufhebung des Vertrages entstandenen Schaden zu leisten. Die Höhe der Beschädigung und der Wertminderung wird ausschließlich durch uns fachmännisch festgestellt. Der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm bezahlten, nach Abzug obiger Forderung verbleibenden Kaufpreises. Eine Verzinsung desselben erfolgt nicht.

14. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden – auch zukünftigen – Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Der Käufer ist nicht berechtigt, nicht vollständig bezahlte Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Dagegen ist der Käufer berechtigt, über die in seinem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns vereinbarungsgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Der Käufer gilt in diesem Falle als Verwahrer. Zahlungs­verzug berechtigt uns, ohne Rücktritt und ohne Nachfrist auf Kosten des Käufers die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Vorsorglich tritt uns der Käufer bereits jetzt die Forderung aus dem Verkauf von Waren ab, an denen wir Eigentumsrechte haben. Die Höhe der Forderungsabtretung richtet sich nach dem Absolutbetrag unserer Eigentumsanteile an der verkauften Ware. Auf Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Verbleib der Waren zu geben, die unser Eigentum sind. Über im vorstehenden Sinne abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns den von der Abtretung betroffenen Abnehmern unaufgefordert und unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

15. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist 3442 Langenrohr. Die vorstehenden Bedingungen gelten mit Auftragserteilung als anerkannt und rechtsverbindlich. Der Käufer verzichtet auf seine anders lautenden Bedingungen.

16. Pönale
Für den Fall des Verzugs bzw. der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung einer Leistung an uns wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag € 250,–. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist ebenfalls zu ersetzen.

17. Einseitige Leistungsänderung
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere Lieferfrist- oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

18. Gewährleistung – Garantie
Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gegenüber Unternehmern. Danach ist die Ware oder Leistung nach der Ablieferung/Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich mit Einschreiben bekannt zu geben. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. Die Vermutung gemäß § 924 ABGB ist damit ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware/Leistung als genehmigt und abgenommen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung bzw. Anfechtung wegen laesio enormis aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB steht dem Käufer Auftraggeber nicht zu. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Waren bzw. die erbrachte Leistung von fremder Seite oder durch Verarbeitung verändert wurde. Die Gewährleistung erlischt weiters, wenn der Käufer/Auftraggeber Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt, Installationsfehler auftreten oder Benutzungsbedingungen nicht beachtet, Teile überbeansprucht oder den Liefergegenstand unrichtig oder nachlässig behandelt oder uns nicht über die künftige Verwendung bzw. das Einsatzgebiet der gelieferten/erstellten Waren, Leistungen informiert. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Störungen, Überspannungen/chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Garantie gewähren wir nicht.

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